EPBD (Gebäuderichtlinie):
Lebenszyklus-GWP wird für Neubauten Pflicht
EPBD (EU-Gebäuderichtlinie, Neufassung) führt zum 1. Januar 2028 erstmals eine Pflicht zur Betrachtung der Treibhausgaswirkung über den gesamten Lebenszyklus ein, in der Richtlinie als life-cycle Global Warming Potential (GWP) bzw. Whole-Life-Cycle (WLC) bezeichnet. Dies wird sich voraussichtlich auch in der nationalen Förderung widerspiegeln. Wo aktuell der Fokus nur auf dem Betrieb liegt, wird schrittweise die Ökobilanz über den gesamten Lebenszyklus notwendig sein, um Fördergelder, gerade im Wohnungsbau, zu erhalten.
CSDDD
Sorgfaltspflichten kommen in die Lieferkette inkl. Umwelt
Die EU-Richtlinie ist in Kraft. Die nationale Umsetzung läuft bis 2026 und die Anwendung startet gestaffelt ab 2027. Das betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch deren Partnernetzwerke über Anforderungen und Nachweise.
EU-Taxonomie
LCA/GWP als Finanzierungsstandard
Im Rahmen der Taxonomie-Konformität gilt für größere Gebäude schon länger die Berechnung und Offenlegung der Ökobilanz über den Lebenszyklus (auf Anfrage gegenüber Investoren oder Kunden). Methodisch wird auf EN 15978 / Level(s) verwiesen, das heißt, dass graue Emissionen (Embodied Carbon) über das Finanzierungs- und ESG-Ökosystem zu einer harten Markterwartung geworden ist.
CSRD/OMNIBUS
Weniger Unternehmen im Pflichtumfang, aber Datenabfragen bleiben
Auch bei verschobenen, bzw. angepassten Pflichten gilt: Banken, Investoren, Auftraggeber und Versicherer fragen weiterhin belastbare ESG- und CO₂-Daten entlang der Wertschöpfung ab. Insbesondere in der Finanzierung gibt es keine Lockerungen von der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der Europäischen Bankenaufsicht (EBA).
Neue EU-Bauproduktenverordnung (CPR)
Produkt-Umweltdaten + Digital Product Passport
Die CPR 2024/3110 modernisiert die Bereitstellung von Produktinformationen und verankert u. a. Umwelt-/Nachhaltigkeitsinformationen sowie den Digital Product Passport (DPP) für Bauprodukte. Diese Regulatorik macht die CO₂-Daten (A1–A3) von Produkten künftig systematisch verfügbar und vergleichbar. Die Verordnung gilt ab dem 8. Januar 2026. Bereits ab 7. Januar 2025 gelten zahlreiche Regelungen, die vor allem für die reibungslose Umsetzung der Verordnung ab 2026 erforderlich sind (v.a. Definitionen, Governance- und Verfahrensregeln).
Fazit
OMNIBUS nimmt kurzfristig Druck aus dem Reporting-Timing. Der strukturelle Trend bleibt: CO₂-Daten, Produkttransparenz und Lebenszykluslogik werden zur Eintrittskarte in Finanzierung, Ausschreibung und Portfolioentscheidungen.
Daraus folgen drei sehr konkrete Anforderungen:
- Erstens müssen Daten von Produkten „pflichtfähig“ werden. Dafür werden belastbare EPD/PCF-Daten für A1–A3 und strukturierte und Attribute entlang der Lieferkette für den digitalen Produktpass benötigt.
- Zweitens wird die Gebäude-LCA „genehmigungs- und finanzierungsfähig“: EPBD und EU-Taxonomie verschieben Whole-Life-Carbon vom „Nice-to-have“ zum Standardnachweis.
- Drittens gilt: Gebundenes CO₂ ist nur dann ein Vorteil, wenn es methodisch sauber bilanziert wird, sonst wird es in Prüfungen, Vergaben oder Finanzierungsprozessen angreifbar.
Madaster unterstützt dabei ganz konkret
Die Plattform stellt die benötigten CO2-Daten über den gesamten Lebenszyklus strukturiert bereit und ermöglicht EU-Taxonomie konforme Ausgabe der relevanten Kennzahlen. So können Nachweise für Finanzierung, Ausschreibung und Portfolioauswertungen ohne zusätzliche Datenbrüche erstellt werden.